Anmeldung
Aufnahmeverfahren der Freien Johannesschule
Es stehen in jedem Schuljahr nur begrenzt Schulplätze zur Verfügung. Deshalb stellen wir die Fragebögen nicht online, sondern bitten um telefonische Kontaktaufnahme (07131 63537-0), damit zunächst geklärt werden kann, ob in der gewünschten Klassenstufe ein Platz frei ist, Wenn ja, erhalten Sie unseren Fragebogen zugeschickt.
Das Aufnahmeverfahren handhaben wir wie folgt:
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Sie füllen den Fragebogen aus, fügen Testungen und Arztberichte bei, soweit diese vorhanden sind und schicken die Unterlagen baldmöglichst an uns zurück.
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Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen vereinbart eine Kollegin einen Gesprächstermin mit Ihnen und Ihrem Kind. Bei diesem Aufnahmegespräch sollten beide Eltern anwesend sein.
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Sollte Ihr Kind noch keine Schule besuchen, melden Sie es an der für Sie zuständigen staatlichen Grundschule an. Melden Sie Ihr Kind erst von der Grundschule ab, wenn das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist und Sie von den Freien Johannesschulen eine Zusage erhalten haben. Auch wenn Ihr Kind bereits eine Schule besucht, melden Sie es dort erst nach der Zusage der Freien Johannesschulen ab.
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Steht der Förderbedarf Ihres Kindes bereits fest, so teilen Sie dem Schulamt mit, dass Ihr Kind an die Freien Johannesschulen wechseln wird.
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Muss der Förderbedarf noch festgestellt werden, so bitten Sie das Schulaufsichtsamt um Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Ein vom Schulaufsichtsamt oder von der abgebenden Einrichtung beauftragter Lehrer untersucht den Förderbedarf des Kindes. Seine Wahrnehmungen werden in einem Gutachten zusammengefasst und direkt an das Schulamt geleitet. Dieses stellt den Förderbedarf fest.
Die Frage, welche der beiden Johannesschulen Ihr Kind besuchen soll, muss im Einvernehmen zwischen Ihnen, der Schule und dem Schulamt geklärt werden.
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Ist das pädagogische Aufnahmeverfahren abgeschlossen (das Aufnahmegespräch hat stattgefunden, der Förderbedarf ist festgestellt, eventuelle Unklarheiten sind durch weitere Gespräche und / oder Arztberichte beseitigt), entscheidet die Pädagogische Konferenz der Freien Johannesschulen über die Aufnahme. Sie bestätigen dann schriftlich die verbindliche Anmeldung an den Johannesschulen und melden Ihr Kind gleichzeitig in der betreffenden Grundschule (Erstklässler) oder der abgebenden Schule (Quereinsteiger) ab.
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Anschließend wird sich die Geschäftsführung mit Ihnen in Verbindung setzen und einen weiteren Termin vereinbaren, bei dem der Schulvertrag und die finanziellen Bedingungen mit Ihnen besprochen werden (siehe auch: Schul ABC: Schulgeld).